Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschwiegenheitspflicht

Ärztliche Behandlung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Ärztegesetz. ÄrztIn und PatientIn gehen je eigenverantwortlich einen gemeinsam erarbeiteten Behandlungsvertrag ein.

Psychotherapie unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Psychotherapiegesetz.

Sitzungsdauer

Die übliche Dauer der Sitzungen beträgt 60 Minuten für das Erstgespräch, und 50 Minuten für Behandlungssitzungen. Dem jeweils aktuellen Bedarf der/des Patientin/en entsprechend können diese auch kürzer oder länger gehalten werden.

Befund

Einen ausführlichen Befund stelle ich Ihnen in Rechnung. Kurz gehaltene Befundberichte sind kostenfrei.

Honorar und Kostenersatz

Fachärztlich-psychiatrische Behandlung: Sie können bei Ihrer Sozialversicherung meine Honorarnote einreichen und um Refundierung ansuchen. Bitte beachten Sie aber, daß Sie deutlich weniger rückerstattet bekommen werden, als das Honorar beträgt (man bekommt maximal 80% des Tarifes, den Ihre Sozialversicherung an einen Kassenarzt zahlt).

Psychotherapie: Jede Sozialversicherung refundiert einen unterschiedlich hohen Betrag, sofern es eine ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie gibt.

Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung in bar zu bezahlen. Das Honorar wird in regelmäßigen Abständen an den jeweils gültigen Verbraucherpreisindex angepasst.

Terminabsagen und Terminverschiebungen

Es kann immer wieder mal zu Unerwartetem kommen. Wenn Sie die Behandlung einer Krankheit am Einhalten unseres vereinbarten Termins hindert, und Sie mir eine ärztliche Bestätigung vorlegen, verrechne ich kein Ausfallshonorar.

Bei anders begründeten Absagen kürzer als 24h vor dem vereinbarten Termin stelle ich Ihnen ein Ausfallshonorar in Höhe einer vollen Stunde in Rechnung.

Terminverschiebungen stelle ich ab der zweiten Verschiebung in Folge in Höhe einer vollen Stunde in Rechnung.